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EU-Kommission lehnt Aal-Fangverbot ab

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Ein vollständiges Aal-Fangverbot – das hatte der Internationale Rat für Meeresforschung im November vorgeschlagen. Laut Einschätzung der Forscher wäre es das Beste, den Aal in Ruhe zu lassen. Für 2022 hätte das geheißen: Keine Berufsfischerei und kein Angeln auf Aal. Allgemein sollte man den „menschlichen Einfluss“ auf ein Minimum reduzieren, wozu auch Wasserkraftwerke gehören.

Ein Aal-Fangverbot wird nicht kommen

Am 6. Dezember hat die zuständige EU-Kommission über das drohende Aal-Fangverbot beraten. Entgegen der Empfehlungen des ICES schlägt die Kommission nun jedoch einen anderen Kurs vor. Statt eines vollständigen Fangverbots soll es in den Jahren 2022 und 2023 wieder eine dreimonatige Schonzeit geben. Nur in diesem Fenster wäre das Angeln auf Aal untersagt, in der übrigen Zeit dürften Angler und Berufsfischer Aale aus den EU-Gewässern entnehmen. Außerdem ist geplant, eine Befragung der Interessengruppen durchzuführen, um Daten für weitere Beschlüsse zu sammeln.

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Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Schonzeit platzieren, ist ihnen bis zu einem gewissen Grad selbst überlassen. Sie soll allerdings zwischen dem 1. August 2022 und dem 28. Februar 2023 liegen – und zwar in einer Zeit, in der das Aufkommen der Aale am höchsten ist. Damit führt die Kommission den Kurs der letzten Jahre fort. Die Staaten haben bis zum 1. Juni 2022 Zeit, ihre Schonzeiten einzureichen und zu erklären.

DAFV sieht Vorschlag der EU positiv

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) begrüßte den Vorschlag der EU. Die Mitglieder sehen die Aussicht auf ein Aal-Fangverbot äußerst kritisch. Durch die Pläne der EU sei es möglich, die nationalen Management-Pläne für die Aalbestände fortzuführen – so zum Beispiel den Besatz durch Angler. Außerdem würde der Vorschlag verhindern, dass Glasaale gewildert und illegal nach Asien transportiert würden. Ein Fangverbot für Aale hätte die Wilderei eher noch befeuert als unterbunden.

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