„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ – diese Regelung galt bisher neben der eigentlichen Land- und Forstwirtschaft auch zurecht für Jäger, Imker und Berufsfischer. Hobbyangler waren bisher davon ausgenommen. Dabei stehen auch beim Angeln die beiden wichtigen Kriterien im Mittelpunkt: die Gewinnung von Lebensmitteln und die besondere ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum. Die Bundestagsfraktion der FDP möchte dies nun ändern.
„Angelvereine leisten Erhebliches für den Naturschutz“, so Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter der FDP und Vorsitzender des Deutschen Fischereiverbands. „Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.“
“Frei für landwirtschaftlichen Verkehr” – Gleiche rechte für alle
Der Antrag fordert, dass Angler mit Jägern und Imkern gleichgestellt werden. Dadurch sollen sie auch an bisher nicht erreichbaren Stellen angeln dürfen. Die FDP fordere den Bundestag auf, „Angler endlich mit den Rechten auszustatten, die ihrer Bedeutung gerecht werden“, führte Hocker weiter aus. Der Entwurf würde es Anglern also nicht nur einfacher machen, ihrem Hobby nachzugehen, sondern könnte auch zur Wahrnehmung des Angelns in der Politik beitragen.
Der DAFV äußerte sich positiv zum Vorstoß der FDP. „Angler erbringen jedes Jahr Millionen von ehrenamtlichen Arbeitsstunden zum Wohle unserer Kulturlandschaft“, sagte die Präsidentin des DAFV, Dr. Christel Happach-Kasan, „diese sollten nicht durch unnötige Verbote behindert werden.“
Die Angelvereine leisten wertvolle Beiträge dazu, deutsche Gewässer zu schützen. Durch ihre abgelegte Fischerprüfung erfüllen sie am Wasser außerdem eine Aufsichtsfunktion. Sollte der Antrag „Freie Fahrt für Angler“ angenommen werden, würde der Bundestag die Angler und ihre Bedeutung für den Naturschutz noch weiter unterstützen. (Quelle: DAFV)
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